Am 27.04.2012 hat die HOG Engelsbrunn den Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer erhalten.

Damit ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt. Die Gemeinnützigkeit resultiert aus der Satzung, in welcher sich die HOG der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sowie der Förderung von Heimatpflege und Heimatkunde verpflichtet.

 

Beitrag erstellt am: 10.05.2012